Stilles Factoring: was versteht man darunter?

Beim stillen Factoring wird der Debitor nicht über die Abtretung der Forderung informiert, sodass dieser Sachverhalt für ihn also unsichtbar bleibt.

Stilles Factoring - einfach erklärt

Beim stillen Factoring handelt es sich um eine Variante des Factoring, bei der der Forderungsverkauf dem Kunden des Factoring-Unternehmens nicht offengelegt wird. Anders als beim offenen Factoring bleibt der Kunde weiterhin für den Debitor als Gläubiger sichtbar und führt auch weiterhin die Debitorenbuchhaltung durch.

Der Forderungsverkauf wird zwischen dem Factoring-Unternehmen und dem Kunden still vereinbart. Der Kunde tritt die Forderungen an das Factoring-Unternehmen ab, behält aber das Risiko des Forderungsausfalls und das Inkassorecht.

Stilles Factoring wird häufig von Unternehmen genutzt, die ihre Kunden nicht darüber informieren möchten, dass sie ihre Forderungen verkaufen. Es bietet auch den Vorteil, dass der Kunde weiterhin die Kontrolle über seine Kundenbeziehungen und die Debitorenbuchhaltung behält.

Voraussetzungen für Stilles Factoring

Für stilles Factoring gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum einen muss der Forderungsverkäufer ein hohes Maß an Bonität und eine gute Reputation haben. Zum anderen muss das Unternehmen eine ausreichende Anzahl an Kunden und Debitoren haben, die regelmäßig Rechnungen begleichen.

Darüber hinaus müssen die Forderungen des Unternehmens frei von Rechten Dritter sein und es muss eine detaillierte und aussagekräftige Forderungsliste zur Verfügung gestellt werden können. Auch ein reibungsloser Übergang der Forderungen an das Factoring-Unternehmen ist wichtig. Zudem ist es in der Regel erforderlich, dass das Factoring-Unternehmen bei der Bonitätsprüfung der Debitoren mitwirken kann und Zugriff auf deren Daten erhält.

Der Gegensatz zu „Stilles Factoring“ ist „Offenes Factoring“.


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