Der Sicherheitseinbehalt ist ein Teil des Factoringserlös, den der Factor von der aufgekauften Rechnung seines Kunden einbehält und nach vollständiger Begleichung der Rechnung an den Anschlusskunden ausbezahlt.
Der Sicherheitseinbehalt dient als Sicherheit für etwaige Rechnungsabzüge wie Skonto oder für Mängelrügen. In Deutschland beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen fünf (5) und zwanzig (20) Prozent. Wenn der Debitor seine Rechnung begleicht oder auch im Delkredere-Fall, wird dieser Einbehalt vom Factoringerlös nach 100 bis 120 Tagen dem Factoring-Kunden gutgeschrieben.
Wann wird der Sicherheitseinbehalt ausbezahlt?
Der Factoringerlös, der dem Factoring-Kunden zunächst gutgeschrieben wird, ist von der Höhe des Einbehalts abhängig und ist von Factor zu Factor sehr unterschiedlich. Somit ist der Factoringerlös und damit auch der Einbehalt eine wichtige Größe bei der Wahl des richtigen Factoring-Unternehmes, die unbedingt mit berücksichtigt werden sollte.
Für Unternehmen ist es auch unabdingbar, dass mehrere Factoring-Anbieter angefragt und deren Angebote miteinander verglichen werden, bevor man man mit einem Factoring-Unternehmen eine Geschäftsbeziehung eingeht.