Outsourcing: was versteht man darunter?

Outsourcing heißt übersetzt „Auslagerung“ und bedeutet, dass Produktionsschritte oder Unternehmensaufgaben beziehungsweise Unternehmensabteilungen eines Unternehmens an andere Unternehmen vergeben werden.

Beim Factoring bezeichnet Outsourcing die Auslagerung des Forderungsmanagements und der damit verbundenen administrativen Aufgaben an einen externen Dienstleister. Hierbei können verschiedene Bereiche des Factoring-Prozesses ausgelagert werden, wie z.B. die Übernahme des Debitorenmanagements, die Überwachung von Zahlungseingängen, das Mahnwesen oder auch das Risikomanagement.

Durch das Outsourcing können Unternehmen Ressourcen einsparen und sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, während der Factoring-Dienstleister die Verwaltung der Forderungen übernimmt. Zudem kann die Expertise des Factoring-Dienstleisters genutzt werden, um das Forderungsmanagement zu optimieren und das Ausfallrisiko zu minimieren.

Welche Funktion hat das Outsourcing?

Das Outsourcing beim Factoring bezieht sich auf die Übertragung des Forderungsmanagements an einen externen Dienstleister. Dadurch wird das Factoring-Institut entlastet und kann sich auf seine Kernkompetenzen konzentrieren.

Gleichzeitig profitiert das Factoring-Unternehmen von den Vorteilen, die das Outsourcing mit sich bringt, wie zum Beispiel einer höheren Effizienz, einer besseren Qualität und einer größeren Flexibilität.

Der externe Dienstleister übernimmt in der Regel Aufgaben wie das Mahnwesen, das Inkasso und die Buchhaltung. Dadurch kann das Factoring-Institut Ressourcen sparen und sich auf die Akquise von neuen Kunden und das weitere Wachstum konzentrieren.


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