Offenes Factoring (Notification Factoring)
Beim offenen Factoring (auch Notification Factoring genannt) wird der Debitor über die Abtretung der Forderung (Forderungsverkauf) informiert. Die Zahlungen der Forderungen sind dann mit schuldbefreiender Wirkung in der Regel nur an das Factoring-Unternehmen möglich.
Stilles Factoring
Beim stillen Factoring wird der Debitor nicht über die Abtretung und den Verkauf der Forderung informiert, sie bleibt für ihn unsichtbar. Das Risiko für den Factor liegt hier in der fehlenden Möglichkeit zur Verifizierung der Forderung, so dass ein Kunde in betrügerischer Absicht nicht existente Forderungen zum Ankauf andienen könnte.
Folglich wird eine Factoring-Gesellschaft beim stillen Verfahren nur mit einwandfreien Adressen zusammenarbeiten. Bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse dürfte dann eine Verstärkung der Sicherheiten die Folge sein.
Wie hoch sind die Gebühren beim Stillen Factoring?
Pauschal kann man die Gebühren nicht bestimmen, jedoch kann man davon ausgehen, dass im Stillen Verfahren die Gebühren höher sind, als im offenen Verfahren. Das ist wiederum von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Siehe hier: mehr zu den Factoring-Kosten
Stilles Factoring – Anbieter
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