Unechtes Factoring: was ist das?

Beim „unechten Factoring“ verbleibt das Risiko des Forderungsausfalls beim Factoring-Kunden.

Unechtes Factoring - einfach erklärt

Unechtes Factoring ist eine spezielle Form des Factorings. Im Gegensatz zum echten Factoring tritt hier der Factor nicht als offener Forderungseinzugsbevollmächtigter auf, sondern bleibt im Hintergrund.

Der Kunde, also das Unternehmen, verkauft seine Forderungen an den Factor, der im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden, das Debitorenmanagement und Inkasso übernimmt. Die Zahlung erfolgt allerdings direkt an das Unternehmen, welches somit das Ausfallrisiko trägt.

Durch das stille Factoring kann das Unternehmen seine Forderungen verkaufen, ohne dass die Kunden über den Verkauf informiert werden und somit keine Beeinträchtigungen im Kundenverhältnis befürchten müssen.

Unechtes Factoring – Recht

Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes kann dies zu einer Sittenwidrigkeit des Factorings führen. Der Bundesgerichtshof wendet in diesem Zusammenhang seine für die Globalzession entwickelte Vertragsbuchstheorie entsprechend an, wenn unechtes Factoring mit einer Forderung eines Lieferanten kollidiert, der unter branchenüblichen verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert hat.

Der Vorbehaltskunde erlangt beim unechten Factoring nicht den Wert der Forderung gegenüber seinem Kunden abzüglich der Factoringkosten.
Folglich muss er den möglichen Forderungsausfall selbst tragen. Dies wiederum bringt ihn in die Situation seinem Lieferanten entweder das Factoring mitzuteilen oder sich des Betrugs nach §263 StGB strafbar zu machen. Genau diese Situation ist es, die in Deutschland als sittenwidrig angesehen wird.

Unechtes Factoring wird in Deutschland nicht so häufig angeboten.


Das Gegenteil zum unechten Factoring ist Echtes Factoring.


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